Weiterführende Informationen
Zuchtzulassung - Covid-19-Pandemie
Liebe Züchterinnen und Züchter, falls Sie einen Zuchteinsatz planen und Ihrer Hündin noch eine Voraussetzung fehlt, bitten wir Sie, sich am ersten Tag der Läufigkeit bei uns in der Geschäftsstelle zu melden. Wir werden dann eine unkomplizierte und pragmatische Lösung finden. Für Deckrüden gilt diese Regelung analog. Ausschlaggebend ist hier der erste Tag der Läufigkeit der Wurfpartnerin.Sollten Sie uns nicht sofort telefonisch erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Vielen Dank! Herzliche Grüße
Jan Schürings (Geschäftsstellle Duisburg)
Beschluss des geschäftsführenden Bundesvorstands
Die in der ZEB unter Punkt 2.3 aufgeführten Zuchtzulassungsbedingungen werden ab dem 01. Juli 2019 für Rauhhaarteckel aller Größen dahingehend erweitert,
dass vor einer Anpaarung ein Zuchtpartner auf OI getestet sein muß.
Ist dieser OI - Träger, so darf die Anpaarung nur mit einem OI - freien Zuchtpartner erfolgen.
Jagdgebrauchshunde-Entschädigungsfonds
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. unterhält einen Entschädigungsfonds bei Verlust von Jagdgebrauchshunden.
Näheres können Sie diesem Link entnehmen:
D-JCh 2012 D-JCh VDH 2012 KJS 2012 LJS 2012 LS 2013 D-Ch 2014 D-Ch VDH 2014 LS 2014 LS 2015 Quietscher von der alten Sägerei
Kreuzungsverpaarungen
In der Vergangenheit hat es bei den Anträgen auf Sondergehmigung zur Kreuzungsverpaarung keine Gründe gegeben, diese abzulehnen. Daher hat der Geschäftsführende Vorstand des DTK beschlossen, dass bis auf weiteres keine Sondergenehmigungen für Kreuzungsverpaarungen zwischen Zwerg- und Kaninchenteckeln innerhalb der Haararten nötig sind.Dieser Beschluss ist seit dem 01.01.2018 gültig.
Zwingernamensschutz
Seit dem 01.01.2016 wird es im VDH nur noch den internationalen Zwingernamensschutz geben, wobei national geschützte Zwingernamen Bestandsschutz geniessen.
Dieser Beschluß hat auch Auswirkungen auf die Neuzwingeranmeldungen im DTK. Zunächst muß mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit (mehrere Wochen, teilweise Monate) gerechnet werden.Bitte planen Sie dies entsprechend ein.
Erst nach der Genehmigung durch die FCI wird eine Veröffentlichung in DER DACHSHUND erfolgen und der Zwinger damit entgültig auch im DTK genehmigt sein. Hinzu kommen außerdem noch Gebühren in Höhe von 30 € für den internationalen Schutz.
D-Ch VDH 2012 Ruben vom Lachsenbach